Darf ich einen Hund einbehalten, wenn der Tierhalter nicht zahlen kann?
Diese in der Praxis häufig vorkommende Frage ist rechtlich nicht ganz einfach zu beantworten. In der Rechtsprechung wird die Situation unterschiedlich beurteilt: Grundsätzlich ist ein Hund Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts gemüß § 273 Abs. 1 BGB. Die Zurückbehaltung eines Tieres steht nicht im Widerspruch zum § 1 TierSch.
Hier geht es zum vollständigen Beitrag: Darf ich einen Hunde einbehalten … – kleintier konkret 2020. 23.