• recht
    gut zu wissen.

Muss ich als Kleintierpraktiker ein Pferd behandeln, wenn ich übergreifenden Notdienst habe?

Tierärzte sind verpflichtet, am Notfall- und Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Dies ist in vielen Berufsordnungen der Tierärztekammern geregelt. Bei nachweislich schwerwiegenden Gründen kann sich ein Tierarzt auf Antrag zum Teil von der Teilnahme am Notdienst befreien lassen. Derartige Anträge werden häufig damit begründet, dass man ausschließlich im Kleintierbereich spezialisiert tätig sei und sich nicht in der Lage sieht, ein Pferd zu behandeln.

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