• leistungs
    spektrum.

tierarztrecht

tierarztrecht

vom Tier- bis zum Verbraucherschutz

Als Tierarzt übernehmen Sie die medizinische Versorgung von Haustieren. Darüber hinaus fungieren Sie bei der Betreuung großer Nutztierbestände als Partner und Kontrollinstanz für die Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie. Entsprechend komplex ist das Tierarztrecht, das zivil- und strafrechtliche Risiken birgt, etwa bei der Abgabe oder Anwendung eines Medikaments oder bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Tierseuchenfall.

Wir betreuen Sie ganzheitlich mit unserem breit gefächerten Leistungsspektrum und halten Ihnen für Ihre tägliche Arbeit juristisch den Rücken frei. Erwarten Sie engagierte Unterstützung im Tierarztrecht und in der erfolgreichen Führung Ihrer Tierarztpraxis – von der Gründung bis zur Praxisaufgabe oder Praxisnachfolge.

news

Besitzwechsel: Welche Informationen darf der Tierarzt dem neuen Halter geben?

Ein Artikel von Rechtsanwalt Benjamin Kranepuhl in der Zeitschrift „Kleintier konkret 2024“. Zum vollständigen Text...
MEHR

Stillzeit in der Tierarztpraxis: Welche Rechte haben Arbeiternehmerinnen?

Ein Artikel von Rechtsanwalt Benjamin Kranepuhl in der Zeitschrift „Kleintier konkret 2024“. Zum vollständigen Text...
MEHR

Praxiskaufverträge

Sie wollen eine Praxis kaufen oder Ihre Praxis -vielleicht sogar an einen Investor oder eine Praxiskette- verkaufen? Es ergeben sich viele Fragen, von der Übernahme des Personals bis zur Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Wer haftet wofür? Wie definiert man den Kaufgegenstand? Wie bestimmt man den Kaufpreis? Bei dem Verkauf an einen Investor steht Ihnen auf Seiten des Käufers eine internationale Großkanzlei gegenüber, die im Rahmen einer Due Diligence Unmengen von Informationen von Ihnen fordert und einen äußerst komplizierten Kaufvertrag überreicht? Sprechen Sie uns an! Wir wissen, worauf es ankommt!

Beratung beim Verkauf der Praxis an einen Investor bzw. eine Klinik-Kette

Sie wollen Ihre Praxis oder Ihre Klinik an einen Investor verkaufen? Man legt Ihnen einen LOI vor und will Unterlagen von Ihnen für die Due Diligence? Der Ihnen vorgelegte Praxiskaufvertrag stammt von einer Großkanzlei, ist äußerst umfangreich und kaum zu verstehen? Sie stehen unter Druck wegen des geplanten „Signings“ und „Closings“? Sie wollen Ihre Praxis / Klinik einem Investor oder gar mehreren Investoren (vielleicht sogar in einem Bieterverfahren) zum Kauf anbieten, haben aber noch keine Ansprechpartner? Sprechen Sie uns an! Wir haben schon viele Verkäufer*Innen beraten und betreut und wissen, worauf es Ihnen ankommt.

Anteilsübertragungsverträge

Sie spielen mit dem Gedanken, in eine (Gemeinschafts-) Praxis einzusteigen und Anteile an einer Gesellschaft zu erwerben? Es muss geregelt werden, zu welchen Konditionen Sie Anteile erwerben, wofür Sie haften oder gerade nicht haften, und Vieles mehr. Ferner müssen die vertraglichen Regelung mit den Regelungen im Gesellschaftsvertrag korrespondieren, damit alles rechtssicher und für die finanzierende Bank nachvollziehbar ist. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich!

Gemeinschaftspraxisverträge / Gesellschaftsverträge

Sie wollen zu zweit eine Gemeinschaftspraxis gründen, oder Sie wollen in eine bestehende Praxis einsteigen? Es gibt sehr viel zu bedenken, da die Situationen der Gemeinschaftspraxispartner meist sehr unterschiedlich sind (Senior/Junior, familiäre und finanzielle Situation, Eigentum an Praxisimmobilie). Die Gründung einer Gemeinschaftspraxis bedarf daher individueller und auf die jeweilige Situation zugeschnittener vertraglicher Regelungen. Dadurch kann Rechtssicherheit erreicht und das Konfliktpotential verringert werden. Die bekannten Musterverträge können dies nicht leisten. Wir erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Vertrag.

Tierarzthaftpflichtrecht / Klagen wegen Behandlungsfehler

Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen behandelt und dennoch ist Ihnen ein Fehler unterlaufen? Oder sie haben lege artis behandelt und das Tier ist dennoch gestorben? Der Tierhalter oder -schlimmer- dessen Rechtsanwalt fordert Sie zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen auf und macht Schadensersatzansprüche geltend? In dieser Situation sind Sie gestresst und neigen dazu, irreversible Fehler zu machen! Rufen Sie uns an! Wir stellen uns vor Sie und wehren die Ansprüche -ggfls. in Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung- ab.

Arzneimittelrecht (AMG, TÄHAV), Strafverteidigung

Die Kontrolle Ihrer tierärztlichen Hausapotheke ist negativ verlaufen? Man wirft Ihnen vor, Arzneimittel an den Tierhalter abgegeben zu haben, ohne die Tiere / den Tierbestand untersucht zu haben? Die Behörde geht davon aus, dass Sie Arzneimittel „auf Vorrat“ abgegeben haben? Sie haben Post von der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen? Man hat ein Bußgeldverfahren oder gar ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet? Sie wissen jetzt nicht, was auf Sie zukommt? Wir können die Situation einschätzen und Sie verteidigen!

Berufsgerichtsverfahren

Sie haben gegen Ihre beruflichen Pflichten verstoßen? Der Tierhalter hat Sie bei der Tierärztekammer angezeigt? Berufsgerichtsverfahren sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und verlaufen nach eigenen prozessualen Regeln. Wir haben den Überblick. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen

Statistisch gesehen wird nahezu jede zweite Ehe in Deutschland geschieden. Bei Gemeinschaftspraxen ist das ähnlich – meist auch der Rosenkrieg! Oftmals ist die Trennung von Partnern einer Gemeinschaftspraxis eine hochemotionale und persönliche Auseinandersetzung. Noch schwieriger und konfliktbeladener wird es, wenn die Gemeinschaftspraxis auf einem unzureichenden Gesellschaftsvertrag (Mustervertrag) basiert. Wir haben Erfahrungen mit diesen persönlichen und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen!

Prüfung von Verträgen

Sie halten einen Vertrag in den Händen und Ihnen erschließt sich das „Juristendeutsch“ nicht? Sie sind sich nicht sicher, ob der Vertrag vielleicht für Sie nachteilige Regelungen enthält? Fragen Sie uns! Wir erstellen Verträge und wir prüfen Verträge. Wir kennen die aktuelle Rechtslage – von den Anforderungen an ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag über Regelungen im Praxismietvertrag bis zu den Ausscheidensregelungen im Gesellschaftsvertrag.

Praxisbezogenes Mietrecht, Mietverträge

Der Mietvertrag ist für den Praxisstandort, für die Bankfinanzierung und die Entwicklung des good-wills von elementarer Bedeutung! Greifen Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht auf die öffentlich zugänglichen Musterverträge zurück! Das kann fatal sein! Ein individueller Mietvertrag sichert Ihr Vorhaben erheblich besser ab, etwa bei der Frage nach einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Mietvertrag (z.B. aufgrund Berufsunfähigkeit) trotz noch laufender Fest-Mietzeit. Übrigens: Die finanzierende Bank fordert regelmäßig einen individuellen Vertrag, durch den das Kreditengagement abgesichert wird.  Sprechen Sie uns gerne an!

Praxisbezogenes Arbeitsrecht, Arbeitsverträge

Arbeitszeiten, Rufbereitschaft, Wochenenddienst, Vergütungsmodelle, Mutterschutz, Elternzeit, Schwangerschaft, Wettbewerbsklauseln, Kündigungsmöglichkeiten – das Arbeitsrecht ist vielfältig. Wir sind mit den praxisrelevanten rechtlichen Gegebenheiten vertraut. Wir können Sie beraten – egal, ob auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers

Werberecht, Praxiswerbung

Tierärzte dürfen werben! Und das sollten Sie auch! Schließlich wollen Sie sich mit Ihrer Praxis am Markt positionieren! Darf man Sein Praxisfahrzeug beschriften? Darf man Flyer im Zoo-Markt auslegen? Sind Postwurfsendungen erlaubt?  Wir haben einen Überblick darüber, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Wettbewerbsrecht, Abmahnungen

Nicht jede denkbare Werbemaßnahme ist auch berufsrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder heilmittelwerberechtlich erlaubt! So ist es denkbar, dass Ihre Werbung einem Mitbewerber, der Tierärztekammer oder einem Abmahnverein missfällt. Was tun Sie, wenn die Tierärztekammer eine Webemaßnahme untersagt, oder wenn die Wettbewerbszentrale Sie zur Unterlassung einer Werbemaßnahme auffordert und Ihnen eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung überreicht? Wir kennen die notwendigen Schritte!

Durchsetzung des tierärztlichen Honorars, Mahnverfahren

Sie haben das Tier des Tierhalters erfolgreich behandelt und der Tierhalter weigert sich dennoch, Ihre Leistung zu bezahlen? Sie haben bereits gemahnt und es erfolgt keine Reaktion? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Honorars – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Unser erfahrenes Personal weiß, wie man Forderungen erfolgreich geltend macht, Kontopfändungen u.Ä. durchführt und mit dem Gerichtsvollzieher zusammenarbeitet.

Abwehr negativer Bewertungen in Bewertungsportalen

Ein unzufriedener Tierhalter veröffentlicht negative und rufschädigende Bewertungen und Äußerungen bei Google, Jameda, Facebook und Co.? Sie sehen sich einem Shitstorm ausgeliefert und haben Angst um den guten Ruf Ihrer Praxis? Übergeben Sie die Sache uns! Wir wenden uns an die Bewertungsplattformen und setzen uns für eine Löschung der Bewertung ein. Oder wir wenden uns direkt an den Tierhalter und machen für Sie zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend.

Abwehr betrügerischer Werbeeintragungen

Ihre Praxis findet sich in einem nutzlosen Gewerbeverzeichnis wieder und dafür sollen Sie mehrere Jahre viel Geld zahlen? Ihnen wurde ein Formular zugeschickt und Sie haben es unterschrieben, ohne zu erkennen, dass es sich um ein Vertragsformular handelt? Sie sind am Telefon oder in der Praxis überrumpelt worden und haben sich breitschlagen lassen, eine völlig wirkungslose Werbemaßnahme zu bestellen? Da sind Sie nicht alleine! Wir können Ihnen helfen!

Lesetipp: Praxisnachfolge Die Tierarztpraxis

Lesetipp: Praxisnachfolge

Die Tierarztpraxis

Praxisnachfolge aus rechtlicher und steuerlicher Sicht – Ein Ratgeber für Abgeber und Übernehmer

Bei älteren Praxisinhabern kommt irgendwann der Wunsch auf, die Zukunft ihrer Tierarztpraxis zu sichern und diese in gute Hände abzugeben. Ebenso haben junge Tierärzte oftmals den Wunsch, eine Praxis zu übernehmen. In beiden Fällen ist eine rechtzeitige und systematische Vorbereitung enorm wichtig. Die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Praxisnachfolge werden hier ausführlich beschrieben: vom Verkauf an einen Assistenten oder eine Assistentin über den Verkauf der Praxis an eine Investorenkette bis hin zur Bildung einer Übergangskooperation mit anschließendem Ausstieg. Allen gemein ist, dass viele rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten sind.

Das Buch beschreibt rechtliche (z.B. Kaufpreisermittlung, Inhalt und Gestaltung des Kaufvertrags, Gesellschaftsformen,..) und steuerliche (z.B. Steuervorteile, Freibeträge,..) Einzelheiten.

Die zahlreichen Fallbeispiele und Praxistipps in diesem Buch helfen, eine individuelle, rechtlich und steuerlich optimale Lösung zu finden.

  • Verlag: Schlütersche; Auflage: 1 (2024)
  • ISBN: 978-3842600805

ihre ansprechpartner

Juergen Althaus Kopie

KONTAKT

Jürgen Althaus

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Lehrbeauftragter der Tierärztlichen Hochschule Hannover

Benjamin Kranepuhl Kopie
Benjamin Kranepuhl

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht