• recht
    gut zu wissen.

Hinweise zur Auslegung der TÄHAV veröffentlicht

Am 17.08.2018 hat die BTK die lange erwarteten Auslegungshinweise auf ihrer Webseite veröffentlicht:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/leitlinien

Die Erläuterungen sollen außerdem im Septemberheft der Deutschen  Tierärzteblattes erscheinen.

Die Auslegungshinweise wurden von der BTK in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG TAM), der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) erarbeitet.

Die Erläuterungen geben zwar Antworten auf einige Fragen im Zusammenhang mit der „neuen TÄHAV“, lassen allerdings viele Fragen unbeantwortet, so dass Unsicherheiten verbleiben.

Wir werden in Kürze eine detaillierte Auswertung der Auslegungshinweise vornehmen und auf unserer Homepage dazu Stellung nehmen.