Gründung tiermedrecht Anwaltskanzlei Althaus
Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren spezialisiert in allen rechtlichen Bereichen, die mit der beruflichen Tätigkeit der Berufsgruppe der Tierärztinnen und Tierärzte im Zusammenhang stehen. Wir haben uns nun entschlossen, dieser Spezialisierung ein Gesicht zu geben. Aus diesem Grunde wird die bisherige tierarztrechtliche Abteilung der Kanzlei mönigundpartner Rechtsanwälte, bestehend aus Herrn Rechtsanwalt Jürgen Althaus, Frau Rechtsanwältin Julia Laacks, Frau Nicole Lingenhoff und Frau Christin Hoffmann ab dem 01.05.2017 in eigener Kanzlei unter der ausschließlich auf Tierärzte spezialisierten Marke „tiermedrecht –Anwaltskanzlei Althaus“ anwaltliche Dienstleistungen für Tierärzte anbieten. Wir freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter neuer Flagge.