• recht
    gut zu wissen.

Online-Seminar zur neuen TÄHAV

Die Bayer-Nutztierakademie und Vet-consult laden Tierärzte am 14. März um 20.00 Uhr zu einem kostenfreien Webinar ein.

Das aktuelle Arzneimittelrecht – unter Berücksichtigung der „neuen TÄHAV“
Termin: 14.3.2018/ 20:00 Uhr
Dauer: 90 Minuten ONLINE-LIVE Vortrag mit anschließender Diskussion
2 ATF-Stunden sind beantragt, die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung ab 1. März 2018 unter www.vetportal.bayer.de im Bereich Nutztierakademie/Fortbildungen 2018.

Fachreferent: Rechtsanwalt Jürgen Althaus (tiermedrecht – Anwaltskanzlei Althaus)

Die Tierärzteschaft wird aktuell von einer erheblichen Unruhe und Unsicherheit geprägt. Der Grund dafür ist, dass sowohl der Bundesrat am 02.02.2018 als auch die Bundesregierung am 21.02.2018 dem vom Bundeslandwirtschaftsminister vorgelegten Entwurf der TÄHAV in vollem Umfang zugestimmt haben. Dieses Webinar bietet einen systematischen Überblick über die rechtmäßige Abgabe, Anwendung und Verschreibung von Arzneimitteln unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen in der TÄHAV. Die Anforderungen an eine „ordnungsgemäße Behandlung“ werden ebenso beleuchtet, wie die neu in der TÄHAV verankerte Antibiogrammpflicht, das Umwidmungsverbot und die deutlich erweiterten Dokumentationspflichten.

Letztlich werden auch die Konsequenzen für die praktizierenden Tierärzte beschrieben. Das Webinar wird über die aktuelle Rechtslage informieren, damit die Tierärzte wissen, was konkret von ihnen gefordert wird.

Weitere  Informationen erhalten Sie bei: Dr. Martina de Ponte, Tel 0214 – 30 51 792, martina.deponte@bayer.com