Schwanger in der Kleintierpraxis: Für welche Aufgaben kann ich meine Assistentin noch einsetzen? Und wie lange?
Ausgangspunkt für die Überlegung, wie lange und wofür eine angestellte schwangerer Tierärztin eingesetzt werden kann, ist die Gefährdungsbeurteilung:
Teilt eine Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist, müssen unverzüglich die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Hier geht es zum vollständigen Beitrag in der Zeitschrift kleintierkonkret des Thieme-Verlags: Schwanger in der Kleintierpraxis.