Tierarzthaftpflichtrecht / Klagen wegen Behandlungsfehler
Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen behandelt und dennoch ist Ihnen ein Fehler unterlaufen? Oder sie haben lege artis behandelt und das Tier ist dennoch gestorben? Der Tierhalter oder -schlimmer- dessen Rechtsanwalt fordert Sie zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen auf und macht Schadensersatzansprüche geltend? In dieser Situation sind Sie gestresst und neigen dazu, irreversible Fehler zu machen! Rufen Sie uns an! Wir stellen uns vor Sie und wehren die Ansprüche -ggfls. in Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung- ab.