Wettbewerbsrecht, Abmahnungen
Nicht jede denkbare Werbemaßnahme ist auch berufsrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder heilmittelwerberechtlich erlaubt! So ist es denkbar, dass Ihre Werbung einem Mitbewerber, der Tierärztekammer oder einem Abmahnverein missfällt. Was tun Sie, wenn die Tierärztekammer eine Webemaßnahme untersagt, oder wenn die Wettbewerbszentrale Sie zur Unterlassung einer Werbemaßnahme auffordert und Ihnen eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung überreicht? Wir kennen die notwendigen Schritte!